Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.2007

Geschäftszahl

2006/07/0108

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/05/0161 E 22. Juni 1993 RS 1

Stammrechtssatz

Jede Partei des Verwaltungsverfahrens hat Anspruch auf Erlassung eines Bescheides, wenn ein Antrag oder eine Berufung offen ist (Hinweis E 27.10.1992, 90/05/0110).