Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.2007

Geschäftszahl

2006/07/0082

Rechtssatz

Das AVG räumt im Zusammenhang mit der Zustellung von Niederschriften keinen Rechtsbehelf der Erhebung von Einwendungen gegen in der Verhandlung unbestritten getroffene Aussagen ein.