Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.05.2007

Geschäftszahl

2006/07/0077

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/07/0114 E 18. September 2002 RS 1

Stammrechtssatz

Verletzt ein zur Instandhaltung einer Wasseranlage Verpflichteter die ihn treffende Instandhaltungspflicht, so ist ihm gemäß Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, WRG 1959 ein Auftrag zur Nachholung der unterlassenen Arbeiten zu erteilen (Hinweis E 25. Juni 2001, 2000/07/0290). Ein wasserpolizeilicher Auftrag nach Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, WRG 1959 auf Durchsetzung einer Instandhaltungspflicht kann entweder aus öffentlichen Interessen von Amts wegen oder auf Verlangen eines Betroffenen nach Paragraph 138, Absatz 6, WRG 1959 erlassen werden (Hinweis E 2. Oktober 1997, 95/07/0100; E 19. März 1959, VwSlg 4913 A/1959).