Verwaltungsgerichtshof
26.04.2007
2006/07/0075
GRS wie 97/07/0016 E 10. Juni 1997 VwSlg 14692 A/1997 RS 3 (Hier: Die Auflage eines Bewilligungsbescheides (Stauhaltung) sieht die Messung und Protokollierung des Wasserstandes VOR Durchführung der Stauhaltung vor. Eine Vorschreibung dieser Messungen im Kollaudierungsbescheid im Sinne einer Veranlassung der Beseitigung von Mängeln gemäß Paragraph 121, Absatz eins, WRG 1959 ist sinnlos.)
Sinnlos gewordene Auflagen (hier: Versäumung der Durchführung von Messungen vor Bauführung) können im Überprüfungsbescheid gemäß Paragraph 121, Absatz eins, WRG weder vorgeschrieben noch aufrechterhalten werden.