Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.05.2009

Geschäftszahl

2006/07/0072

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/07/0088 E 17. Dezember 1991 RS 2

Stammrechtssatz

Nicht jeder Zukauf eines angrenzenden Grundstückes und nicht jede Vergrößerung eines Besitzes stellt schon eine Flurbereinigung dar (Hinweis E 1.2.1979, 852/77).