Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.12.2007

Geschäftszahl

2006/07/0038

Rechtssatz

Die Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages im Grunde des Paragraph 39, WRG 1959 setzt eine willkürliche Veränderung der natürlichen Abflussverhältnisse voraus, die dann nicht vorliegt, wenn die Maßnahmen etwa durch eine wasserrechtliche Bewilligung gedeckt sind.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2007:2006070038.X08