Verwaltungsgerichtshof
13.12.2007
2006/07/0038
Die Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages im Grunde des Paragraph 39, WRG 1959 setzt eine willkürliche Veränderung der natürlichen Abflussverhältnisse voraus, die dann nicht vorliegt, wenn die Maßnahmen etwa durch eine wasserrechtliche Bewilligung gedeckt sind.
ECLI:AT:VWGH:2007:2006070038.X08