Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.12.2007

Geschäftszahl

2006/07/0038

Rechtssatz

Ein auf Paragraph 39, WRG 1959 gestützter wasserpolizeilicher Auftrag kommt nur dann in Betracht, wenn es sich bei den (ursprünglich vorhandenen) Anschüttungen in dem Entwässerungsgraben um eine Änderung der "natürlichen" Abflussverhältnisse und nicht um Verschließungen eines "künstlichen" Wasserbettes handelt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2007:2006070038.X03