Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.11.2006

Geschäftszahl

2006/07/0034

Rechtssatz

Eine pauschale Verpflichtung der Behörde, entsprechende Dokumente iSd Paragraph 4, Ziffer 7, Verkehrsbeschränkende Maßnahmen Tirol 2004 - ohne Hinweis auf deren Vorhandensein bzw auf die Möglichkeit der Anwendung einer Ausnahmebestimmung des Paragraph 4, dieser Verordnung - zu verlangen, lässt sich der geltenden Rechtslage nicht entnehmen. (Hier: Der Bf rügte zwar, es sei nicht geprüft worden, ob das von ihm gelenkte Fahrzeug der Euroklasse römisch vier und römisch fünf entspreche und ob er ein entsprechendes Dokument bei sich gehabt habe. Er stellte aber in seiner Beschwerde keine Behauptung dahingehend auf, dass das gelenkte Fahrzeug der Euroklasse römisch vier oder römisch fünf entspreche.)