Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.2007

Geschäftszahl

2006/07/0019

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/04/0133 E 30. Oktober 1990 RS 2

(Hier nur erster Satz; die belBeh hätte daher bei ihrer Entscheidung die durch den Abschluss des Baurechtsvertrages geänderte Sachlage berücksichtigen müssen.)

Stammrechtssatz

Für die Berufungsbehörde ist grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Erlassung ihres Bescheides geltende Sachlage und Rechtslage maßgebend. Änderungen der Sachlage und Rechtslage während des Berufungsverfahrens sind daher zu berücksichtigen

(Hinweis E VS 4.5.1977, 898/75, VwSlg 9315 A/1977).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2006/07/0023

2006/07/0022