Verwaltungsgerichtshof
29.03.2007
2006/07/0019
GRS wie 2077/64 E 17. Februar 1965 VwSlg 6598 A/1965 RS 1
Ein Vergreifen im Ausdruck durch die Behörde, die statt zurück - abgewiesen hat, macht den Bescheid nicht rechtswidrig, wenn aus der Begründung der Zurückweisungswille hervorgeht.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2006/07/0023
2006/07/0022