Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.2007

Geschäftszahl

2006/07/0019

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2077/64 E 17. Februar 1965 VwSlg 6598 A/1965 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Vergreifen im Ausdruck durch die Behörde, die statt zurück - abgewiesen hat, macht den Bescheid nicht rechtswidrig, wenn aus der Begründung der Zurückweisungswille hervorgeht.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2006/07/0023

2006/07/0022