Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.10.2007

Geschäftszahl

2006/07/0007

Rechtssatz

Im Urteil vom 15. November 2005, C-320/03 (Kommission gegen Österreich), hat der EuGH ausgesprochen, dass ein Übergangszeitraum von nur zwei Monaten bei einem sektoralen Fahrverbot nicht zulässig ist, weil sich die Wirtschaftsteilnehmer nicht in zumutbarer Weise darauf einstellen können.