Verwaltungsgerichtshof
24.05.2007
2006/07/0001
GRS wie 84/07/0143 E 15. Dezember 1987 RS 2
Einem Gesuch um Verleihung einer wasserrechtlichen Bewilligung (Paragraph 103, WRG) ist bei entgegenstehenden fremden "Rechten - unter der Voraussetzung, dass eine gütliche Übereinkunft zwischen den Beteiligten nicht erzielt werden kann (Paragraph 60, Absatz 2, WRG) - das Verlangen nach Einräumung von Zwangsrechten (Paragraph 60, Absatz eins, WRG) immanent, ohne dass es hiezu eines eigenen Antrages (oder sonst eines eigenen Hinweises des Gesuchstellers) bedarf. (Hinweis auf E vom 14.9.1978, 0978/78)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006070001.X03