Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.05.2008

Geschäftszahl

2006/06/0264

Rechtssatz

Wenn das Gericht in einem Strafverfahren zur Verhandlungsvorbereitung Lokalaugenscheine, Vernehmungen von Zeugen und sonstige Behördengänge durchführt, kann nicht fraglich sein, dass die Teilnahme des Verfahrenshelfers des Hauptangeklagten an diesen Ermittlungen im Ausland in diesem Strafverfahren zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung des Hauptangeklagten notwendig war.