Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.12.2006

Geschäftszahl

2006/06/0037

Rechtssatz

Der EGMR hat in seiner Entscheidung vom 19. Oktober 2006 über die Zulässigkeit der Beschwerde des Emin Asci, Nr. 4483/02, seine Rechtsprechung zu Artikel 4, des 7. ZP-EMRK dahingehend zusammengefasst, dass es das Ziel dieser Bestimmung ist, die Wiederholung von Strafverfahren zu verhindern, die bereits durch eine endgültige Entscheidung abgeschlossen sind.