Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.2008

Geschäftszahl

2006/05/0297

Rechtssatz

Wird die im Projekt angegebene, die Erteilung einer Baubewilligung mit Rücksicht auf den Verwendungszweck einer Baulichkeit rechtfertigende Bewirtschaftung der im Betriebskonzept genannten Grundstücke in der Folge unterlassen, tritt dadurch für die Baulichkeit ein konsensloser Zustand ein (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 16. Juni 1975, Zl. 0762/74, VwSlg. Nr. 8846/A).