Verwaltungsgerichtshof
26.02.2009
2006/05/0291
GRS wie 90/05/0055 E 16. Oktober 1990 RS 1
Der Erlassung eines Baubewilligungsbescheides hat nicht die Einleitung eines Enteignungsverfahrens vorauszugehen, soll doch gerade das Enteignungsverfahren die Durchführung des straßenrechtlichen Baubewilligungsverfahrens garantieren, sofern sich ein Enteignungsverfahren überhaupt als notwendig erweist.