Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.07.2007

Geschäftszahl

2006/05/0236

Rechtssatz

Die Beachtung von ökonomischen Gesichtspunkten im Rahmen eines Bauauftragsverfahrens sieht der Gesetzgeber der Kärntner Bauordnung 1996 nicht vor.