Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.11.2007

Geschäftszahl

2006/05/0174

Rechtssatz

Rechtskraft ist eine typische Bescheidwirkung; die im Jahre 1989 vorgefundene "örtliche Situation" konnte daher nicht in Rechtskraft erwachsen, wie dies von den Beschwerdeführern behauptet wird.