Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.2009

Geschäftszahl

2006/05/0150

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/03/0314 E 28. Februar 1996 RS 1

Stammrechtssatz

Unter den Kompetenztatbestand des Artikel 10, Absatz eins, Ziffer 9, B-VG fällt auch das baubehördliche Verfahren hinsichtlich der Eisenbahnanlagen, woraus gefolgert werden kann, daß für Eisenbahnanlagen eine gesonderte Baubewilligung (nach Landesgesetzen) nicht in Betracht kommt (Hinweis E 30.5.1995, 94/05/0053).