Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.03.2007

Geschäftszahl

2006/04/0105

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2005/04/0185 E 28. März 2007 RS 1

Stammrechtssatz

Die Genehmigungsvoraussetzungen nach Paragraph 81, GewO 1994 sind keine anderen als jene, an die das Gesetz im Paragraph 77, GewO 1994 die Errichtung und den Betrieb einer Anlage knüpft vergleiche das hg. Erkenntnis vom 6. April 2005, Zl. 2000/04/0067, mwN).