Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.2006

Geschäftszahl

2006/04/0094

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/04/0130 E 15. Oktober 2003 RS 2

Stammrechtssatz

Um dem Konkretisierungsgebot des Paragraph 44 a, Ziffer eins, VStG im Sinne der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis E vom 6.11.1995, Zl. 95/04/0005) zu genügen, wäre es erforderlich gewesen, spruchgemäß zu umschreiben, worin das Bereithalten der Messanlagen im rechtsgeschäftlichen Verkehr bestanden habe. Dies wäre insbesondere deshalb von Bedeutung gewesen, weil eine Eichpflicht dann nicht besteht, wenn das Messgerät nur dem innerbetrieblichen Gebrauch dient.