Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.09.2008

Geschäftszahl

2006/04/0081

Rechtssatz

Voraussetzung der in Paragraph 3, Absatz 2, UVP-G 2000 geregelten Kumulierung ist jedenfalls die Gleichartigkeit der Vorhaben vergleiche hiezu das hg. Erkenntnis vom 4. März 2008, Zl. 2005/05/0281).