Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.09.2008

Geschäftszahl

2006/04/0081

Rechtssatz

Die Genehmigung eines Gewinnungsbetriebplans als antragsbedürftiger Verwaltungsakt vergleiche Paragraph 80, Absatz eins, MinroG) steht mit dem Gesetz nur dann im Einklang, wenn sich die erteilte Genehmigung im Rahmen des beantragten Projektes bewegt. Der Behörde ist es verwehrt, mehr oder etwas anderes zu bewilligen, als vom Genehmigungswerber beantragt wurde vergleiche das hg. Erkenntnis vom 14. September 2005, Zl. 2003/04/0007).