Verwaltungsgerichtshof
25.05.2007
2006/02/0322
Ein Rechtsanspruch des wegen Übertretung einer Arbeitnehmerschutzvorschrift Beschuldigten auf Unterbleiben einer Anzeige an die Verwaltungsstrafbehörde bzw. auf Nichtbestrafung, wenn das Arbeitsinspektorat eine Aufforderung iSd Paragraph 9, Absatz eins, ArbIG 1993 unterlassen hat, ist Paragraph 9, Absatz eins und 3 ArbIG 1993 nicht zu entnehmen (E 25. November 1997, 97/02/0467).
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2007/02/0017 E 25. Mai 2007