Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.10.2006

Geschäftszahl

2006/02/0253

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/03/0049 E 12. Juli 1995 RS 3

Stammrechtssatz

Die Behauptung, die Lenker regelmäßig zu belehren, zu schulen und stichprobenartig zu überwachen, reicht zur Glaubhaftmachung des Bestehens eines wirksamen Kontrollsystems durch den Zulassungsbesitzer nicht aus (Hinweis E 13.11.1991, 91/03/0244 und 18.12.1991, 91/03/0262).