Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.2006

Geschäftszahl

2006/02/0196

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2005/02/0338 E 27. Jänner 2006 RS 1

Stammrechtssatz

Einer Aufforderung im Sinn des Paragraph 5, Absatz 2, StVO 1960 ist auch auf "Privatgrund" Folge zu leisten, zumal in der StVO 1960 nicht angeordnet ist, dass die Aufforderung selbst auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr erfolgen muss (Hinweis E 19. Oktober 2004, 2002/02/0049).