Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.04.2007

Geschäftszahl

2006/02/0192

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/20/0047 B 27. Juni 1995 RS 4

Stammrechtssatz

Die Verständigung von der Weiterleitung eines Anbringens gemäß Paragraph 6, AVG ist kein selbständig anfechtbarer Bescheid.