Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.2006

Geschäftszahl

2006/02/0091

Rechtssatz

Ob der Besch tatsächlich eine "Gehirnerschütterung" (oder andere Verletzungen) erlitten hat, ist im Hinblick auf das "situationsbezogene" Verhalten anlässlich der Amtshandlung nicht von Bedeutung (Hinweis E 9. September 2005, 2004/02/0097).