Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.2009

Geschäftszahl

2006/01/0520

Beachte

Besprechung in:

migralex 03 aus 2010,, S 104 bis 107;

Rechtssatz

Zum Kriterium des mindestens zehnjährigen rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts hat der Verwaltungsgerichtshof im E vom 20. Juni 2008, Zl. 2008/01/0316, ausgesprochen, dass danach der Verleihungswerber einen - unter Berücksichtigung der Unterbrechungstatbestände des Paragraph 15, Absatz eins, StbG - durchgehenden legalen Aufenthalt im Bundesgebiet vorweisen muss vergleiche auch das hg. E vom 19. Februar 2009, Zl. 2009/01/0001). Nach den Gesetzesmaterialen (Hinweis Regierungsvorlage 1189 BlgNR, römisch 22 . GP, S. 4) zählen dazu vor allem Zeiten des sichtvermerksfreien Aufenthalts, des Aufenthalts mit Visum oder auf Grund einer Legitimationskarte oder einem Aufenthaltstitel gemäß Paragraph 8, NAG.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2009:2006010520.X02