Verwaltungsgerichtshof
25.06.2009
2006/01/0520
Besprechung in:
migralex 03 aus 2010,, S 104 bis 107;
Zum Kriterium des mindestens zehnjährigen rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts hat der Verwaltungsgerichtshof im E vom 20. Juni 2008, Zl. 2008/01/0316, ausgesprochen, dass danach der Verleihungswerber einen - unter Berücksichtigung der Unterbrechungstatbestände des Paragraph 15, Absatz eins, StbG - durchgehenden legalen Aufenthalt im Bundesgebiet vorweisen muss vergleiche auch das hg. E vom 19. Februar 2009, Zl. 2009/01/0001). Nach den Gesetzesmaterialen (Hinweis Regierungsvorlage 1189 BlgNR, römisch 22 . GP, S. 4) zählen dazu vor allem Zeiten des sichtvermerksfreien Aufenthalts, des Aufenthalts mit Visum oder auf Grund einer Legitimationskarte oder einem Aufenthaltstitel gemäß Paragraph 8, NAG.
ECLI:AT:VWGH:2009:2006010520.X02