Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.06.2005

Geschäftszahl

2005/18/0123

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0977/79 E 22. Jänner 1980 RS 2

Stammrechtssatz

Ein Devolutionsantrag ist nur zulässig, wenn die der "sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde" nachgeordnete Verwaltungsbehörde eine ihr obliegende Entscheidungspflicht verletzt hat. Trifft dies nicht zu, so ist der Antrag zurückzuweisen.