Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.04.2005

Geschäftszahl

2005/18/0099

Rechtssatz

Wurde ein Verfahren zur Erteilung einer Erstniederlassungsbewilligung gem Paragraph 19, Absatz 2, Ziffer 6, FrG 1997 in Verbindung mit Paragraph 10, Absatz 4, FrG 1997 anhängig gemacht, ist dieses jedoch mittlerweile rechtskräftig negativ beendet worden, so kann die sonst für die Zulassung der Ausweisung bedeutsame Frage, ob der Fremde gemäß Paragraph 14, Absatz 2, letzter Satz FrG 1997 berechtigt ist, einen solchen Antrag auf Erteilung einer Erstniederlassungsbewilligung im Inland zu stellen und den Ausgang des Verfahrens im Inland abzuwarten, nicht ins Blickfeld kommen (Hinweis E 17. Februar 2005, 2005/18/0025).