Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.02.2005

Geschäftszahl

2005/17/0011

Rechtssatz

Das Verlangen nach der Setzung eines tatsächlichen Vorganges löst für sich genommen noch keine Verpflichtung der Behörden zur Erlassung einer Sachentscheidung aus (Hinweis E 29. August 2000, 97/05/0334).