Verwaltungsgerichtshof
28.04.2008
2005/12/0268
Ein anderer geeigneter Beamter im Sinne des Paragraph 92, Absatz 3, zweiter Satz Oö LBG 1993 steht immer dann von vornherein nicht zur Verfügung, wenn das dienstliche Interesse ausschließlich daran besteht, einen bestimmten Beamten von seiner Dienststelle zu entfernen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 28. Juni 2000, Zl. 2000/12/0013 zu Paragraph 19, Absatz 4, zweiter Satz LDG 1984 mit identem Wortlaut wie der hier anzuwendende Paragraph 92, Absatz 3, zweiter Satz Oö LBG 1993 und das hg. Erkenntnis vom 26. Mai 1993, Zl. 93/12/0015 zum im Wesentlichen inhaltsgleichen Paragraph 38, Absatz 3, BDG 1979).