Verwaltungsgerichtshof
28.04.2008
2005/12/0148
Die bei der Arbeitsplatzbewertung maßgebenden materiellrechtlichen Bestimmungen sind jeweils zeitraumbezogen anzuwenden. In Ansehung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen gilt hingegen, dass nach der im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides in Kraft gestandenen Rechtslage vorzugehen war vergleiche etwa die hg. Erkenntnisse vom 9. Juni 2004, Zl. 2001/12/0110, vom 27. September 2005, Zl. 2000/12/0294, und vom 13. September 2007, Zl. 2006/12/0222). Diesbezüglich ist zu beachten, dass seit der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 130 aus 2003, mit Wirkung vom 1. Jänner 2004 die frühere Beschränkung eines Vergleichs mit ressortfremden Verwendungen entfallen ist.