Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.10.2008

Geschäftszahl

2005/12/0110

Rechtssatz

Die Prognose über die Zahl, das Ausmaß und die Entwicklung der Krankenstände, die infolge einer psychischen Erkrankung zu erwarten sind, ist eine Fachfrage, die von einem Sachverständigen in Anwendung seiner Sachkenntnisse zu klären ist vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 17. Dezember 2007, Zl. 2006/12/0212).