Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.07.2006

Geschäftszahl

2005/12/0104

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/12/0133 E 25. Jänner 1995 RS 2

Stammrechtssatz

Es ist Aufgabe der Partei des Verwaltungsverfahrens, die triftigen Gründe darzulegen, aus denen sie sich weigert, einer Vorladung zur ärztlichen Untersuchung Folge zu leisten (Hinweis E 9.3.1962, 486/60, VwSlg 5743 A/1960).