Verwaltungsgerichtshof
17.10.2008
2005/12/0092
Die Versetzung in den Ruhestand nach Paragraph 143, Stmk DBR 2003 ist nach dem klaren Wortlaut dieser Bestimmung kein geeignetes Personalinstrument, um durch die Freimachung einer Stelle den Weg für eine künftige Änderung der Personalausstattung einer Organisationseinheit zu eröffnen.
ECLI:AT:VWGH:2008:2005120092.X09