Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.10.2008

Geschäftszahl

2005/12/0092

Rechtssatz

Die Versetzung in den Ruhestand nach Paragraph 143, Stmk DBR 2003 ist nach dem klaren Wortlaut dieser Bestimmung kein geeignetes Personalinstrument, um durch die Freimachung einer Stelle den Weg für eine künftige Änderung der Personalausstattung einer Organisationseinheit zu eröffnen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2008:2005120092.X09