Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.03.2008

Geschäftszahl

2005/12/0011

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/12/0329 E 22. April 1991 VwSlg 13425 A/1991 RS 2

Stammrechtssatz

Ein Recht auf bescheidmäßige Feststellung der Rechtmäßigkeit von Dienstaufträgen besteht bloß dann, wenn durch diese Dienstaufträge die aus dem Dienstrecht entspringenden Rechte und Pflichten des Beamten berührt werden

(Hinweis E VfGH 21.3.1980, B 449/76).