Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.2006

Geschäftszahl

2005/11/0063

Rechtssatz

Paragraph 7, Absatz 4, PsychotropenV 1997 bestimmt, dass auf den Erwerb und Besitz von psychotropen Stoffen durch Ärzte Paragraph 2, Absatz eins, nicht anzuwenden ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der, der eine Bewilligung nach Paragraph 2, Absatz 3, legcit hatte, seine Produkte direkt an Ärzte weitergeben darf. Paragraph 5, Absatz 2, legcit legt nämlich fest, dass den in Paragraph 2, Absatz 3, Genannten die Inverkehrsetzung von psychotropen Stoffen oder der unter Verwendung eines psychotropen Stoffes hergestellten Erzeugnisse, sofern eine Rückgewinnung von psychotropen Stoffen durch leicht anwendbare Mittel möglich ist, nicht gestattet ist vergleiche auch Paragraph 6, Absatz 7, SMG 1997).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2005/11/0211

2006/11/0092

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2007/11/0002 E 18. Juni 2008