Verwaltungsgerichtshof
16.06.2009
2005/10/0107
Der Nachbarapotheker hat auch im Verfahren über die Wiederaufnahme eines negativ entschiedenen Apothekenkonzessionsverfahrens, welches durch Antrag des Konzessionswerbers eingeleitet wurde, Parteistellung und kann gegen eine Entscheidung, mit der die Wiederaufnahme bewilligt wird, Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erheben, da er mit dem das Konzessionsansuchen abweisenden Bescheid die Rechtsposition erlangt hat, dass die Errichung und der Betrieb der geplanten Apotheke bei unveränderter Sach- und Rechtslage unterbleibt.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/10/0190