Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.06.2009

Geschäftszahl

2005/10/0107

Rechtssatz

Der Nachbarapotheker hat auch im Verfahren über die Wiederaufnahme eines negativ entschiedenen Apothekenkonzessionsverfahrens, welches durch Antrag des Konzessionswerbers eingeleitet wurde, Parteistellung und kann gegen eine Entscheidung, mit der die Wiederaufnahme bewilligt wird, Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erheben, da er mit dem das Konzessionsansuchen abweisenden Bescheid die Rechtsposition erlangt hat, dass die Errichung und der Betrieb der geplanten Apotheke bei unveränderter Sach- und Rechtslage unterbleibt.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2005/10/0190