Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.10.2008

Geschäftszahl

2005/10/0078

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/10/0141 E 21. November 1994 RS 6

Stammrechtssatz

Die Beiziehung einer Partei zum Lokalaugenschein - mag sie auch im Einzelfall zweckmäßig sein - schreibt das Gesetz nicht generell vor (Hinweis E 19.9.1987, 87/10/0063).