Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.11.2007

Geschäftszahl

2005/09/0148

Rechtssatz

Die Beurteilung der geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung eines Gegenstandes - bzw. ob eine solche (wie der Beschwerdeführer hier meint) durch Restaurierung verloren gegangen ist - ist keine Rechtsfrage, sondern eine Fachfrage, die ausschließlich durch die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu beantworten ist (Hinweis E 27. März 2003, Zl. 2000/09/0029).