Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.11.2006

Geschäftszahl

2005/09/0138

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/12/0221 E 13. September 2002 RS 2

Stammrechtssatz

Das Ausmaß der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) hängt zum einen von den gesundheitlichen Beeinträchtigungen ab, die auf den Dienstunfall zurückgeführt werden (Bejahung der Kausalität), zum anderen von der Einschätzung der Auswirkung dieser als kausal "anerkannten" Folgeschäden (Einstufungsproblematik).