Verwaltungsgerichtshof
20.11.2006
2005/09/0138
GRS wie 99/12/0221 E 13. September 2002 RS 2
Das Ausmaß der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) hängt zum einen von den gesundheitlichen Beeinträchtigungen ab, die auf den Dienstunfall zurückgeführt werden (Bejahung der Kausalität), zum anderen von der Einschätzung der Auswirkung dieser als kausal "anerkannten" Folgeschäden (Einstufungsproblematik).