Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.04.2006

Geschäftszahl

2005/09/0006

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall die Auffassung der Behörde, der Beamte habe sich durch sein Fehlverhalten untragbar gemacht, nicht auf in einem mängelfreien Verfahren gewonnenen Feststellungen beruht, die überdies dem Konkretisierungsgebot entsprächen, dem eine Bescheidbegründung überhaupt und umso mehr dann zu entsprechen hat, wenn sie tragfähige Grundlage für eine so schwerwiegende Maßnahme wie die Verhängung der Disziplinarstrafe der Entlassung sein soll (Hinweis auf die dazu bei Kucsko - Stadlmayer, Das Disziplinarrecht der Beamten3, 75, FN 143 referierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes).