Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.2006

Geschäftszahl

2005/08/0159

Rechtssatz

Die Sanktion des Paragraphen 9, in Verbindung mit 10 AlVG scheidet für ein Verhalten bei einem Termin aus, wenn dieser (auch) als "Kontrolltermin" iSd Paragraph 49, AlVG vorgeschrieben worden ist.