Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.2006

Geschäftszahl

2005/08/0035

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/08/0042 E 30. April 2002 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Wiedereingliederungsmaßnahme ist nur dann zumutbar im Sinne des Paragraph 9, AlVG, wenn sie allein oder gemeinsam mit anderen Maßnahmen im Hinblick auf eine tatsächliche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erfolgversprechend erscheint.