Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.12.2006

Geschäftszahl

2005/07/0171

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/18/0275 E 26. April 1991 VwSlg 13433 A/1991 RS 4

Stammrechtssatz

Dem Tir HöfeG kann nicht entnommen werden, daß bei der Beantwortung der Frage, ob der Ertrag eines geschlossenen Hofes für die angemessene Erhaltung einer fünfköpfigen Familie ausreicht, von dem Richtsatz auszugehen ist, der von der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter sowie jener der Bauern für die Gewährung einer Ausgleichszulage bei einer fünfköpfigen Familie bekanntgegeben wurde.