Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.10.2008

Geschäftszahl

2005/07/0156

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2005/07/0021 E 21. Juni 2007 RS 2

Stammrechtssatz

Als bestehend kann eine Wasserbenutzungsanlage nur dann angesehen werden, wenn die Ausübung der verliehenen Wasserbenutzungsrechte möglich ist.