Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.2008

Geschäftszahl

2005/07/0146

Rechtssatz

Der Umstand, dass die Gewinnung von Schotter im Rahmen eines landwirtschaftlichen Nebengewerbes erfolgt ist, ist nicht geeignet, eine Ausnahme von der Bewilligungspflicht gemäß Paragraph 32, WRG 1959 darzulegen.