Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.2006

Geschäftszahl

2005/07/0137

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/10/0102 E 30. März 1992 RS 1

Stammrechtssatz

Daß Art und Umfang einer Leistung von einem Fachkundigen (Sachverständigen) festgestellt werden können, reicht für die Vollstreckungstauglichkeit eines Titelbescheides (Hinweis E 14.4.1987, 86/05/0136).